Die Anerkennung von Studienleistungen durch die Landesprüfungsämter (LPA) ist kostenpflichtig. Die Gebühren unterscheiden sich bei jedem Landesprüfungsamt.

Welches Landesprüfungsamt ist zuständig?

Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:

  1. Falls du in Medizin/Zahnmedizin an einer deutschen Universität eingeschrieben bist, ist das Landesprüfungsamt deines Studienbundeslandes zuständig.
  2. Falls du nicht eingeschrieben bist, ist das Landesprüfungsamt deines Geburtsbundeslandes zuständig.

Gebührenliste der Anerkennung

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Hinweis: Die Gebühren sind nur eine grobe Orientierung basierend auf unseren Erfahrungswerten mit früheren Anrechnungen und können sich jederzeit ändern oder abweichen.

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Landesprüfungsamt Gebühren der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
LPA Baden-Württemberg 60 € (2. Fachsemester), 120 € (4. Fachsemester), 160 € (Physikum)
LPA Bayern 60 €
LPA Berlin 54 €
LPA Brandenburg 60 €
LPA Hamburg 70 € (+ 70 € zur Anerkennung des Krankenpflegepraktikums)
LPA Hessen 80 € (erster Bescheid), 50 € (Folgebescheid)
LPA Mecklenburg-Vorpommern 30 €
LPA Niedersachsen 54 €
LPA Nordrhein-Westfalen (einschließlich Bremen) 40 € (2.-4. Fachsemester), 70 € (Physikum)
LPA Rheinland-Pfalz 35 €
LPA Saarland 70 €
LPA Sachsen 50 € (2.-4. Fachsemester), 75 € (Physikum)
LPA Sachsen-Anhalt 55 €
LPA Schleswig-Holstein 40 € (erster Bescheid), 23 € (Folgebescheid)
LPA Thüringen 60 € (2.-4. Fachsemester), 80 € (Physikum)

Mehr Informationen: https://www.deinstudienplatzwechsel.de