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Auf dieser Seite haben wir häufige Fragen in Bezug auf die Anrechnung Deiner Studienleistungen für Dich zusammengestellt. Falls es Unklarheiten gibt, stehen wir Dir jederzeit zur Verfügung, um Dir bei allen Fragen rund um Deine Bewerbungen zu helfen.
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Telefonnummer DeinStudienplatzWechsel: 0351 / 898 80 57
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E-Mail DeinStudienplatzWechsel: [email protected]
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Wenn du in Deutschland geboren wurdest und im Ausland studierst → Das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in welchem du geboren wurdest (z.B. Du bist in München geboren und studierst in Riga → das zuständige LPA ist Bayern). Bei einer Geburt in Bremen ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Wenn du nicht in Deutschland geboren wurdest und im Ausland studierst → Dann ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Wenn du an einer Universität in Deutschland studierst → das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in welchem deine Universität liegt (z.B. Du studierst an der MSH Hamburg → das zuständige LPA ist Hamburg).
Die Leistungen, die du im Studium im Ausland erbracht hast, müssen vom zuständigen Landesprüfungsamt anerkannt werden. Nur so kannst du dein Studium in Deutschland fortsetzen. Das Landesprüfungsamt prüft, welche Fächer du im Ausland vollständig abgeschlossen hast und erkennt diese Fächer an. Je nach Art und Anzahl der anerkannten Fächer werden diese zusätzlich in anerkannte Semester umgerechnet, so dass du dich in ein höheres Fachsemester in Deutschland bewerben kannst. Ohne den Bescheid des LPAs werden die Bewerbungen an den Universitäten ungültig. Dieser Bescheid ist eins der wichtigsten Dokumente bei deiner Bewerbung!
Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und unterscheiden sich auch zwischen der Anrechnung deines Physikums oder vorklinischen Leistungen. Den Link zur Kostenübersicht findest du hier:
Gebührenliste Landesprüfungsämter
Auch das unterscheidet sich je nach Bundesland. Immer eingereicht werden müssen der zugehörige Antrag, deine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis), eineImmatrikulationsbescheinigung der jetzigen Universität im Ausland und dein aktuelles Transcript of Records (aktuelle Notenübersicht). Je nach Bundesland kommen dann noch spezifische Unterlagen hinzu (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweiskopie, Studienverlaufsbescheinigung, Lebenslauf etc.)
Wenn du dein Physikum anerkennen lassen möchtest, musst du zusätzlich den Nachweis deines dreimonatigen Pflegepraktikums einreichen sowie den Nachweis zur Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (z.B. über deine Universität, der Kurs ist meistens verpflichtend im 1. Semester).
Alle Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopie zusammen mit dem Antrag per Post an das jeweilige LPA geschickt werden. Einzige Ausnahme ist das LPA Bayern - hier wird der Antrag online gestellt.
Auch dies unterscheidet sich stark je nach Landesprüfungsamt. Meist dauert die Prüfung des Antrags und die Ausstellung des Anerkennungsbescheids durch das LPA 10 - 14 Tage. Es kann in der Hochphase der Bewerbungszeit aber auch 3 Wochen oder länger dauern. Daher empfiehlt sich eine frühestmögliche Antragstellung, sodass die Zeit nicht zu knapp wird und die Fristen für die Bewerbung eingehalten werden können.